Ob eine Baugenehmigung für unsere Artikel erforderlich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt u. a. vom jeweiligen Bebauungsplan ab.

Bitte sprechen Sie zur Sicherheit mit Ihrer örtlichen Baubehörde, um zu erfahren, ab wann Sie einen Bauantrag stellen müssen.

Ein Gartenhaus oder Geräteschuppen können Sie ohne Baugenehmigung direkt an die Grenze Ihres Grundstücks bauen, wenn die Wandhöhe maximal drei Meter sowie die Seitenlänge des Gebäudes maximal neun Meter je Grenze beträgt.

Beachten Sie aber auch hierbei örtliche Vorschriften, die von der Regelung abweichen können, und besprechen Sie den Bau sicherheitshalber frühzeitig mit Ihren Nachbarn.

Wenn Sie das Gartenhaus oder den Geräteschuppen direkt an die Grundstücksgrenze setzen möchten, darf das Gebäude nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter je Grenze lang sein. Bei davon abweichenden Abmessungen benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Beachten Sie generell die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie ggf. der örtlichen Gemeinde.

Da die meisten Geräteschuppen aufgrund ihrer Größe und Bauform in den meisten Gemeinden verfahrensfrei sind, müssen Sie wahrscheinlich gar keinen Bauantrag stellen.

Beachten Sie hierzu das jeweilige Baurecht des örtlichen Bauamtes. Sollten Sie einen Bauantrag stellen müssen, liegen die Kosten i. d. R. im Bereich von wenigen hundert Euro. Auch hierzu informiert Sie das zuständige Bauamt.

Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur für den vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Wenn Sie im Garten ein Gartenhaus mit Feuerstätte oder Toilette planen, brauchen Sie in allen Bundesländern eine Baugenehmigung.

Denn: Genehmigungspflichtig sind i. d. R. Räume, die als Aufenthaltsraum geeignet sind.

Die Antwort hängt von den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie u. a. vom entsprechenden Bebauungsplan ab. Während Sie in Bayern ein Gerätehaus mit einer Größe von maximal 75 Kubikmetern errichten können, sind in Berlin maximal 10 Quadratmeter als Grundfläche erlaubt.

Generell gilt: Halten Sie die Vorgaben zur Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände ein, können Sie mindestens einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten.

Wichtig: Besprechen Sie sich vorher mit Ihren Nachbarn, um den nachbarschaftlichen Frieden zu erhalten.

Während ein Gartenhaus eine eher größere Anschaffung ist, sind Geräteschuppen die deutlich günstigere Variante. Je nach Größe und Material liegen die Preise zwischen etwa 100 bis 3000 Euro. Wobei letztere Gerätehäuser sehr viel Platz und Stauraum bieten.

Fragen Sie sich vor dem Kauf eines Gartenhauses, wozu Sie dieses hauptsächlich nutzen werden. Wenn es vornehmlich der Lagerung von Werkzeugen, Gartengeräten oder Outdoorartikeln dient, empfiehlt sich eher der Kauf eines Gerätehauses.