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Carport – Baugenehmigung benötigt?

Carports sind echte Allrounder: Sie sind nicht nur eine ideale Unterstellmöglichkeit und schützen Fahrzeuge und Gartengerätschaften vor Wind und Wetter, sondern lassen sich auch super als gemütlicher Sitzplatz im Freien nutzen. Je nach Bundesland und Wunschmodell muss vor dem Bau jedoch eventuell eine Baugenehmigung eingeholt werden. Wir klären auf, welche Planungsschritte du beim Bau deines Carports beachten solltest und wann ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

Baugenehmigung für den Carport – wer ist involviert?

Für den Bau eines Carports gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen. Was erlaubt ist, was nicht, welche Vorschriften eventuell gelten und wann eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Vorschriften für den Bau eines Carports sind in der Landesbauordnung deines jeweiligen Bundeslandes einzusehen. Bevor du also mit der Planung deines Carports beginnst, solltest du checken, ob du eventuell eine Baugenehmigung für dein Vorhaben benötigst.

Tipp:
Weitere Informationen zum genauen Vorgehen bei der Planung sowie zum Einholen der Genehmigung findest du im Abschnitt „Carport bauen“.

Wichtige Faktoren sind dabei die Grundfläche und Höhe des Carports sowie der Abstand zum Grundstück des Nachbarn. In den meisten Bundesländern ist ein Carport mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² genehmigungsfrei. Besonders, wenn du einen sehr großen Carport planst oder über die Bebauungsgrenze bauen möchtest, musst du also mit hoher Wahrscheinlichkeit im Vorfeld eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt einholen und einen entsprechenden Antrag stellen. Da die Vorschriften jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren und sich teilweise sogar von Ort zu Ort unterscheiden, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt, welche Kriterien in welchem Bundesland in der Regel gelten:

Bundesland Genehmigungsfrei bis
Baden-Württemberg max. 30 m² Grundfläche
max. 3 m Höhe
Bayern max. 50 m² Grundfläche
max. 3 m Höhe
min. 8 m Abstand zum nächsten Grundstück
Berlin max. 30 m² Grundfläche
max. 3 m Höhe
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück
Brandenburg max. 50 m² Grundfläche
max. 3 m Höhe
min. 2,3 m Breite
min. 5 m Tiefe
min. 3 m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen
Bremen max. 50 m² Grundfläche
max. 3 m Höhe
Der Carport darf kein Aufenthaltsraum sein.
Hamburg max. 50 m² Grundfläche
max. 3 m Höhe
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück
Hessen max. 50 m² Grundfläche (mancherorts 20-40m²)
max. 3 m Höhe
min. 2,75 m breite Zufahrt
min. 3 m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen
Mecklenburg-Vorpommern max. 30 m² Grundfläche
max. 3 m Höhe
Niedersachsen max. 30 m² Grundfläche
min. 2,5 m breite Zufahrt
min. 5 m Tiefe
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück
min. 3 m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen
Nordrhein-Westfalen max. 100 m² Grundfläche (mancherorts 20-40m²)
max. 3 m Höhe
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück
min. 3 m Abstand zu öffentlichen Verkehrsflächen
Rheinland-Pfalz max. 50 m² Grundfläche
max. 3,2 m Höhe (mit Dach: 4 m)
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück
Saarland max. 56 m² Grundfläche
max. 3 m Höhe
Sachsen max. 50 m² Grundfläche (mancherorts 40 m²)
min. 5 m Länge
min. 2,5 m Breite
min. 5 % Steigung der Zufahrt Einverständnis der Nachbarn
Sachsen-Anhalt max. 50 m² Grundfläche (mancherorts 40 m²)
max. 3 m Höhe
min. 2,5 m Breite
Schleswig-Holstein max. 2,75 m Höhe
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück
max. 45° Dachneigung
Einverständnis der Nachbarn
Thüringen max. 40 m² Grundfläche
min. 3 m Abstand zum nächsten Grundstück
max. 3 m Höhe
Einverständnis der Nachbarn
Bitte beachte:
Unsere Informationen stellen lediglich die derzeitigen Regelungen dar (Stand Mai 2021). Bitte informiere dich vor Baubeginn in jedem Fall über die in deinem Bundesland und Ort geltenden Bauvorschriften für einen Carport. Bitte beachte auch die unterschiedlichen Regelungen bei direkter Grenzbebauung.

Carport bauen – mit Genehmigung auf der sicheren Seite

Ob Garage, Pool oder Terrassenüberdachung: Wie jedes Bauvorhaben sollte auch die Errichtung eines Carports gut geplant und vorbereitet sein. Wir stellen die wichtigsten Planungsschritte vor:

  1. Landesbauordnung & Bebauungsplan einsehen
  2. Die Landesbauordnung legt die grundsätzlichen Regelungen für den Bau von sämtlichen Gebäuden fest. Der Bebauungsplan wiederum ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und regelt ganz klar, wie und wo Sie Ihr Grundstück bebauen dürfen. Daran müssen Sie sich auch bei Ihrem Carport orientieren. Anders als bei Wohnhäusern dürfen Carports, Garagen und Co. als Nebengebäude mancherorts sogar direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden. Ein Blick in die Landesbauordnung und den geltenden Bebauungsplan ist daher dringend notwendig, um die weiteren Schritte angehen zu können.
  3. Nachbarn informieren
  4. Bei diesem Schritt geht es vor allem darum, den Frieden in der Nachbarschaft zu wahren. Informieren Sie Ihre Nachbarn über Ihr Bauvorhaben und erklären Sie ganz genau, welche Art von Carport Sie errichten möchten. Vor allem bei einer direkten Grenzbebauung ist es wichtig, den Nachbarn zu informieren, mit ins Boot zu holen und eventuelle Bedenken auf beiden Seiten noch vor Baubeginn aus der Welt zu schaffen.
  5. Bauantrag stellen
  6. Nun geht es ans Eingemachte: Legen Sie der Baubehörde Ihr Vorhaben dar und stellen Sie den Bauantrag, um die eventuell benötigte Baugenehmigung zu erhalten. Wichtig: Dazu müssen die genauen Maße des Wunsch-Carports feststehen, denn diese müssen dem zuständigen Amt oftmals in Form einer Bauzeichnung im Maßstab 1:100 vorgelegt werden. Ebenso wird in vielen Fällen ein Lageplan im Maßstab 1:500 sowie eine Flurkarte verlangt, beides finden Sie beim Katasteramt.

Carport planen – diese Faktoren solltest du einkalkulieren

Jetzt geht es an die Auswahl des passenden Modells. Dabei spielen – neben den jeweils geltenden Bauvorschriften - viele weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Ein Carport ist in den meisten Fällen eine größere und langfristige Investition und sollte daher gut geplant sein. Die Auswahl an verschiedenen Modellen ist groß. Wir haben als Hilfestellung einige Fragen und Faktoren zusammengetragen, die du bei der Wahl des Modells bedenken solltest, um den idealen Carport für deine Anforderungen zu finden:

  1. Was soll später Platz finden?
  2. Zunächst solltest du dir bei der Größe des Carports sicher sein. Welche und wie viele Fahrzeuge sollen unter Platz finden? Möchtest du noch weitere Gerätschaften wie einen Rasenmäher oder sonstige Gartenutensilien unterbringen? Nach der Größe des Carports richtet sich auch, ob du eine Baugenehmigung einholen musst. Auch das solltest du bei der Auswahl bedenken.
  3. Welche Modelle kommen in Frage?
  4. Die Auswahl an verschiedenen Modellen ist groß. Sie unterscheiden sich nicht nur in der Größe, sondern vor allem im Material. Wähle beispielsweise zwischen Modellen aus Holz, Stahl oder Aluminium. Materialwahl und Größe haben natürlich einen erheblichen Einfluss auf den Preis. Ein weiterer Unterschied besteht darin, ob du einen freistehenden Carport bevorzugst oder ein Modell an der Hauswand befestigen willst.
  5. Wie hoch ist das Budget?
  6. Je nach Budget, Größe, Material und sonstigen Anforderungen, kommen unterschiedliche Modelle in Frage. Recht günstige, schnell zu montierende Allzweck-Garagen mit Foliendach findest du in unserem Shop bereits ab etwa 450 Euro. Größere Aluminium- oder Stahl-Carports mit Dachplatten aus Polycarbonat (Doppelstegplatten) beginnen bei rund 1.100 Euro. Höherpreisige Modelle ähneln sich grundsätzlich im Aufbau und unterscheiden sich dann meist nur noch in der Größe.
  7. Benötige ich eine Baugenehmigung?
  8. Bei der Auswahl des passenden Modells spielt es sicherlich auch eine Rolle, ob du eine Baugenehmigung benötigst. Beachte dabei auch unbedingt immer, dass es durch die Beauftragung von Statik und Bauzeichnung sowie der Bearbeitung durch die Behörden eventuell zu Verzögerungen bei deinem Bauvorhaben kommen kann – plane diese Phasen also direkt mit ein.

Carport ohne Baugenehmigung – diese Strafen können drohen

Bei größeren Bauvorhaben wie einem Carport, Gartenhaus oder Ähnlichem gilt es in jedem Fall, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden, die im Nachhinein vielleicht auf dich zukommen könnten. Checke in jedem Fall die jeweilige Bauordnung, informiere dich beim zuständigen Bauamt und stelle gegebenenfalls den entsprechenden Antrag. Anderenfalls drohen für einen Bau ohne Genehmigung hohe Bußgelder. Einige Bundesländer sehen für Schwarzbauten – je nach Schwere des Vergehens – sogar Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vor. Auch der Abriss des Carports kann angeordnet werden, was wiederum mit weiteren hohen Kosten und großem Ärger verbunden ist.

Fazit

Ein Carport ist eine tolle Alternative zu einer geschlossenen Garage und bietet allerlei Platz zum Unterstellen von Fahrzeugen und Gartenmöbeln. Die Auswahl an verschiedenen Modellen ist groß und reicht von einfachen Modellen mit Foliendach hin zu großen Aluminium- oder Stahlmodellen. In den meisten Bundesländern ist ein Carport bis zu einer Fläche von 30 m² sogar genehmigungsfrei. Doch Achtung: Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, solltest du in jedem Fall bereits im Vorfeld der Carport-Planung einen Blick in die Landesbauordnung sowie den geltenden Bebauungsplan werfen. Denn ein regelwidriger Schwarzbau ohne Genehmigung kann teuer werden, im Extremfall droht sogar der Abriss des Carports.

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Ja, ein Carport kann auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Dabei kommt es allerdings vor allem auf die Größe und den Wunschstandort deines Carports an. Je nach Bundesland muss dann eine Genehmigung eingeholt werden. Informiere dich daher unbedingt im Voraus mit einem Blick in die Landesbauordnung über die in deinem Bundesland und Ort geltenden Regeln.
Wie groß ein Carport ohne Baugenehmigung sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. In den meisten Bundesländern sind Carports mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² genehmigungsfrei. Informiere dich in jedem Fall vorab und hole gegebenenfalls eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt ein.
Ob ein Carport genehmigungspflichtig ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung deines Bundeslandes ab. In den meisten Bundesländern sind Carports bis zu einer Grundfläche von 30 m² genehmigungsfrei. Informiere dich in jedem Fall vorab und hole gegebenenfalls eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt ein.
Die maximale Größe, die ein Carport haben darf, ist in der jeweiligen Landesbauordnung deines Bundeslandes festgelegt. Hier sind sämtliche Regeln festgehalten, an die du dich beim Bau halten musst, von der maximalen Grundfläche, der maximalen Höhe sowie den Regelungen zur Grenzbebauung. Die Landesbauordnung legt damit auch fest, wann und unter welchen Carport-Kriterien eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.
Ein Carport ist kein Carport mehr, wenn die Wände geschlossen werden und er dadurch zu einer Garage wird. Informiere dich vor einem solchen Umbau über die geltenden Regeln und hole dir Rat sowie eine eventuelle Genehmigung beim zuständigen Bauamt ein.