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Trampoline - für Haus und Garten

In unserem Sortiment findest du diverse Trampoline für den Wohnbereich aber auch für den Garten. All unsere Trampoline zeichnen sich durch eine Sprungmatte aus Polypropylen-Gewebe und einen stabilen Stahlrahmen aus. Um Verletzungen vorzubeugen sind bei allen Modellen die Ränder der Sprungmatte gepolstert. Zudem werden bei manchen Sicherheitsnetze zum Schutz der Kinder mitgeliefert. Je nach Größe variiert die Anzahl der Federn und des Belastungsgewichtes. Das Trampolin ist einfach das beliebteste Spielgerät für Kinder. Neben unseren Trampolinen findest du auch diverse Spielhäuser & Dreiräder im Sortiment. Bestelle bequem auf mygardenhome.de!

Sportspower Trampolin Sicherheitsnetz Sportspower Trampolin Sicherheitsnetz
Sportspower Sprungfedern Sportspower Sprungfedern
Sportspower Reißverschluss Sportspower Reißverschluss
Sportspower Trampolin Sportspower Trampolin

Deine Vorteile mit Sportspower

  • vollverzinkter Stahlrahmen
  • Sicherheitsnetz mit Reißverschluss
  • UV-beständige, elastische und reißfeste Sprungmatte
  • Gepolsterte Netzpfosten
  • Fußschutz durch innenliegendes Netz

Unsere Top-Seller:

Gerne stehen wir dir bei Fragen unter +49 (0) 6571 9511-777 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

Dein mygardenhome.de Team

Du bist auf der Suche nach den perfekten Spielgeräten?
Dann sind diese Angebote auch etwas für dich:

Die Federungen für Gartentrampoline im kurzen Überblick. 1. Stahlfedern handelsübliche Ausführung, sehr große Auswahl, gutes Preis-Leistungs-Verhältnis 2. Fiberglasfederung hochwertige Ausführung, begrenzte Auswahl, größere Sprungmatte, weniger Verletzungen, kostenintensive Anschaffung 3. Gummibandfederung: hochwertige Ausführung, begrenzte Auswahl, optimal für kleinere Kinder kleinere Sprungfläche, kostenintensive Anschaffung
Trampoline werden den Sportgeräten zugeordnet, und sind somit eigentlich über die Hausratversicherung abgesichert. Hier gilt zu beachten, was in Ihrem Versicherungsvertrag fixiert ist. Es ist möglich, dass der Versicherungsschutz erlischt, weil das Sportgerät draußen steht, und somit unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt ist. Ihr Versicherungsmakler kann Ihnen diese Frage zuverlässig beantworten. Wichtig: Ihr Trampolin muss sturmfest am Boden befestigt sein. Ist dem nicht so, entfällt im Falle eines Sturmschadens der Versicherungsschutz für Ihr Trampolin, oder für Schäden, die durch Ihr herumfliegendes Trampolin verursacht wurden.

Die Antwort hierzu lautet: Nein! Auch wenn der Abbau des Trampolins durchaus mit ein paar Handgriffen verbunden ist, sollten Sie das Trampolin aus nachfolgenden Gründen im Winter abbauen:

  • Sprungfedern, Sprungtuch, Sicherheitsnetz und Füße leiden unter zu frostigen Temperaturen oder Schneelast.
  • Materialien mit hohem Kunststoffanteil können porös werden und Metallteile sind der Korrosion ausgesetzt.
  • Durch den Abbau haben Sie die Möglichkeit, alle Teile auf Herz und Nieren zu prüfen. Nur so können Sie feststellen, ob das Trampolin auch in der kommenden Saison wieder aufgebaut werden kann.

In den letzten Jahren haben stürmische Wetterlagen merklich zugenommen. Was es im Ernstfall bedeuten kann, wenn Ihr Trampolin unbefestigt auf dem Boden steht, können Sie sich sicher vorstellen. Um zu verhindern, dass Ihr Trampolin im Falle eines Sturms zum unkontrollierten, gefährlichen Flugobjekt wird, sollten Sie folgendes beachten:

  • Befestigen Sie den Rahmen Ihres Trampolins mit mindestens 4 Erdankern am Boden.
  • Alternativ stehen Ihnen auch sogenannte Beschwerungs- oder Ballastsäcke zur Verfügung. Diese werden mit Wasser oder Sand befüllt und auf die Standbeine des Gartentrampolins gelegt.
  • Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie Bodenverankerung und Ballastsäcke miteinander kombinieren.
  • Wählen Sie einen windgeschützten Standort aus.
  • Bei Sturmwarnungen sollten Sie das Trampolin grundsätzlich abbauen.
Konische Federn haben eine kegelartige Form, beim Eindrücken der Feder komprimieren sich die Windungen, und die Feder behält ihre Kraft, weil die Durchmesser unterschiedlich sind. Mit einer konischen Trampolinfeder wird die Sprungkraft gleichmäßiger verteilt, und hat somit positive Auswirkungen auf die Sprungkraft. Doppelkonische Federn werden auch Tonnenfedern genannt, und erinnern von der Form an ein langgezogenes Oval – wie zwei aneinandergesetzte, konische Federn. Es handelt sich um besonders hochwertige Sprungfedern, die Ihrem Trampolin eine sehr hohe Sprungkraft und Haltbarkeit verleihen.
Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Es gibt verschiedene Bewertungs- und Verbraucherportale, die Ihnen regelmäßig Testergebnisse zu Outdoor-Trampolinen liefern. Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, müssten alle existierenden Trampoline in die jeweiligen Tests einbezogen werden. Das ist aufgrund der permanenten Produktentwicklung und dem immer größer werdenden Portfolio kaum möglich. Achten Sie beim Kauf des Trampolins auf ausführliche, seriöse Produkttexte und gängige Zertifizierungen. Außerdem sollten Sie die Möglichkeit haben, sich über den Kundenservice des Onlineshops oder des Geschäfts über die Qualität und die zugesicherten Eigenschaften des Trampolins informieren zu können.
Je nach Größe muss das Erdreich für das Bodentrampolin, oder Ingroundtrampolin, zwischen 60 und 90 cm tief ausgehoben werden.
Ob Sie ein Trampolin im Garten aufstellen dürfen, hängt vom Eigentums- oder Mietverhältnis ab. Als Eigentümer können Sie darüber frei bestimmen. Sind Sie jedoch Mieter, muss vor der Anschaffung mit dem Vermieter abgestimmt werden, ob ein Trampolin im Garten erwünscht ist.
Die Altersempfehlung für die Nutzung des Trampolins sollte beachtet werden. Wir gehen sogar einen Schritt weiter, und raten Kindern unter 6 Jahren vom Hüpf-Spaß auf dem Trampolin ab. Und das hat gute Gründe: Die Koordination und die kognitiven Fähigkeiten sind im Kleinkindalter noch nicht ausgereift. Es fehlen nachhaltige Erfahrungen, um den eigenen Körper einzuschätzen. Ebenso fehlt die Fähigkeit, Gefahrensituationen rechtzeitig zur erkennen. Kleine Kinder können beim Springen mit größeren Kindern dem Katapulteffekt zum Opfer fallen. Wurden sie unkontrolliert in die Luft katapultiert, ist die Verletzungsgefahr unfassbar groß! Ab ungefähr sechs Jahren lässt sich aufgrund der körperlichen und geistigen Entwicklung das Verletzungsrisiko eindämmen, sodass nichts mehr gegen ein eigenes Trampolin spricht. Zumindest, wenn sich alle an die oben genannten Regeln halten. Natürlich liegt es in Ihrer Hand, diese Entscheidung für Ihr Kind zu treffen!