Ja, ein Carport kann auch ohne Baugenehmigung errichtet werden. Dabei kommt es allerdings vor allem auf die Größe und den Wunschstandort deines Carports an. Je nach Bundesland muss dann eine Genehmigung eingeholt werden. Informiere dich daher unbedingt im Voraus mit einem Blick in die Landesbauordnung über die in deinem Bundesland und Ort geltenden Regeln.
Wie groß ein Carport ohne Baugenehmigung sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und wird in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt. In den meisten Bundesländern sind Carports mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² genehmigungsfrei. Informiere dich in jedem Fall vorab und hole gegebenenfalls eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt ein.
Ob ein Carport genehmigungspflichtig ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung deines Bundeslandes ab. In den meisten Bundesländern sind Carports bis zu einer Grundfläche von 30 m² genehmigungsfrei. Informiere dich in jedem Fall vorab und hole gegebenenfalls eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt ein.
Die maximale Größe, die ein Carport haben darf, ist in der jeweiligen Landesbauordnung deines Bundeslandes festgelegt. Hier sind sämtliche Regeln festgehalten, an die du dich beim Bau halten musst, von der maximalen Grundfläche, der maximalen Höhe sowie den Regelungen zur Grenzbebauung. Die Landesbauordnung legt damit auch fest, wann und unter welchen Carport-Kriterien eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.
Ein Carport ist kein Carport mehr, wenn die Wände geschlossen werden und er dadurch zu einer Garage wird. Informiere dich vor einem solchen Umbau über die geltenden Regeln und hole dir Rat sowie eine eventuelle Genehmigung beim zuständigen Bauamt ein.