Bei mygardenhome findest du wertvolle Tipps und Tricks rund um den Kauf, Bau und die Pflege deines neuen Gartenhauses: Welches Gartenhaus ist das richtige für mich? Worauf muss ich beim Fundament achten? Benötige ich eine Baugenehmigung und wie beantrage ich diese? Diese und weitere Infos findest du im Gartenhaus-Ratgeber online bei mygardenhome.

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Zu den mygardenhome Gartenhäusern
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Hi,
ich heiße Simon, und ich bin seit Januar 2024 fester Bestandteil des mygardenhome Teams. Mein Produktfokus liegt bei mygardenhome auf den Garten- und Gerätehäusern. Ob du nach einem gemütlichen Rückzugsort im Garten suchst, einen Ort für deine Gartenwerkzeuge benötigst oder einfach nur deinen Außenbereich verschönern möchtest - dank meinem tiefen Verständnis für Gartenliebhaber kann ich nicht nur umfassend beraten, sondern auch nützliche Tipps an die Hand geben.

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Die Kosten für die Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus variieren von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde. Auch der Aufwand und Umfang der Antragsstellung nehmen Einfluss auf die Kosten. In der Regel berechnen Gemeinden einen Gebührensatz von etwa einem halben Prozent des Rohwertes des Gartenhauses.

Einige Gemeinden berechnen stattdessen einen niedrigen dreistelligen Betrag. Informieren Sie sich unbedingt vorab beim zuständigen Bauamt, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Gartenhäuser sind in der Regel genehmigungspflichtig, wenn sie mehr als 10 Kubikmeter Rauminhalt haben, auf einem Fundament erbaut werden, eine Toilette besitzen, als Wohnraum genutzt werden oder außerhalb der Bebauungsgrenze stehen sollen.

Zudem ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Die jeweilige Landesbauordnung regelt die Vorgaben. Informieren Sie sich im Voraus beim zuständigen Bauamt, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung benötigen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung bei einem maximalen Raumvolumen von 40 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 20 Kubikmetern haben.

Niedersachsen

In Niedersachsen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 40 Kubikmetern genehmigungsfrei. Außerhalb einer bebauten Siedlung ist das Gartenhaus bis 20 Kubikmeter umbauten Raum baugenehmigungsfrei.

Bayern

In Bayern ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 75 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Brandenburg

In Brandenburg ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 75 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Berlin

In Berlin ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmeter genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Mecklenburg-Vorpormmern

In Mecklenburg-Vorpommern ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmeter genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Saarland

Im Saarland ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmeter genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Sachsen

In Sachsen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Thüringen

In Thüringen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 10 Quadratmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Bremen

In Bremen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 6m³ haben.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 10m³ haben.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 75 Kubikmetern haben, allerdings nur für forst- und landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Hamburg

In Hamburg ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Hessen

In Hessen ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 30 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung bedarf es in jedem Fall einer Baugenehmigung.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist Ihr Gartenhaus innerhalb einer bebauten Siedlung mit einem maximalen Raumvolumen von 50 Kubikmetern genehmigungsfrei, außerhalb einer bebauten Siedlung darf es ein maximales Raumvolumen von 10 Kubikmetern haben.

Wann man eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus braucht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Welche Bauvorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig sind, regelt dabei die jeweilige Landesbauordnung.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Ist Ihr Gartenhaus kleiner als 10 Kubikmeter, wird es lediglich als Geräteschuppen und nicht als Wohnraum genutzt und besitzt es weder Toilette noch Kochgelegenheit, dann ist in der Regel keine Baugenehmigung notwendig.

Bitte informieren Sie sich in der länderspezifischen Landesbauordnung oder Ihrer Gemeinde über die jeweils geltenden Vorschriften.

Wie groß Ihr Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel gilt ein Raumvolumen von 10 Kubikmetern als Grenze. Außerdem darf das Gartenhaus nicht höher als 3Meter sein. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt, ob für Ihr Wunschmodell eine Genehmigung notwendig ist.

Gartenhäuser sind in der Regel genehmigungsfrei, wenn das Raumvolumen unter 10 Kubikmeter liegt, das Häuschen nicht höher als drei Meter ist, keine Toilette, Kochgelegenheit oder Stromanschluss besitzt, nicht bewohnt wird und nicht auf einem Fundament steht.

Zudem ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob eine Baugenehmigung notwendig ist. Die jeweilige Landesbauordnung regelt die Vorgaben. Informieren Sie sich im Voraus beim zuständigen Bauamt, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung benötigen.

Sollten Sie Ihr Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichten, sollten Sie sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein: Bauen Sie Ihr Gartenhaus ohne Baugenehmigung, dann drohen je nach Bundesland teils sehr hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Je nach Schwere des Vergehens kann es vorkommen, dass Sie Ihr Gartenhäuschen zurückbauen oder sogar ganz abreißen müssen.