Ratgeber: Gerätehaus
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Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.
Ohne ein solides Fundament geht es nicht – es sorgt immer für einen sicheren und verlässlichen Halt der Wände und des gesamten Hauses.
Schließlich sorgt ein gut geplantes Fundament für eine lange Nutzung des neu errichteten Gebäudes.
Da die meisten Geräteschuppen aufgrund ihrer Größe und Bauform in den meisten Gemeinden verfahrensfrei sind, müssen Sie wahrscheinlich gar keinen Bauantrag stellen.
Beachten Sie hierzu das jeweilige Baurecht des örtlichen Bauamtes. Sollten Sie einen Bauantrag stellen müssen, liegen die Kosten i. d. R. im Bereich von wenigen hundert Euro. Auch hierzu informiert Sie das zuständige Bauamt.
Die Voraussetzung zur Planung und Errichtung eines einwandfreien Fundaments ist die genaue Kenntnis des Baugrundes. Für den perfekten Untergrund ist wichtig, dass Ihr Erdboden nicht zu locker ist.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Boden nicht aus Mutterboden besteht und auch keinerlei Wurzeln das Bauen erschweren können.
Ob eine Baugenehmigung für unsere Artikel erforderlich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt u. a. vom jeweiligen Bebauungsplan ab.
Bitte sprechen Sie zur Sicherheit mit Ihrer örtlichen Baubehörde, um zu erfahren, ab wann Sie einen Bauantrag stellen müssen.
Ja - sollten Sie kein Fundament verwenden, können durch Witterung, wie Regen und kalte Temperaturen langfristig Schäden am Haus entstehen.
Um diesen Gefahren entgegenzuwirken, ist ein Gerätehaus ohne Fundament nicht zu raten.
Während ein Gartenhaus eine eher größere Anschaffung ist, sind Geräteschuppen die deutlich günstigere Variante. Je nach Größe und Material liegen die Preise zwischen etwa 100 bis 3000 Euro. Wobei letztere Gerätehäuser sehr viel Platz und Stauraum bieten.
Fragen Sie sich vor dem Kauf eines Gartenhauses, wozu Sie dieses hauptsächlich nutzen werden. Wenn es vornehmlich der Lagerung von Werkzeugen, Gartengeräten oder Outdoorartikeln dient, empfiehlt sich eher der Kauf eines Gerätehauses.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr Fundament vor dem Zusammenbau des Gerätehauses zu errichten.
Dazu eignen sich die Monate Mai bis Oktober, in denen keine stärkeren Fröste zu erwarten sind.
Die Antwort hängt von den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie u. a. vom entsprechenden Bebauungsplan ab. Während Sie in Bayern ein Gerätehaus mit einer Größe von maximal 75 Kubikmetern errichten können, sind in Berlin maximal 10 Quadratmeter als Grundfläche erlaubt.
Generell gilt: Halten Sie die Vorgaben zur Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände ein, können Sie mindestens einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten.
Wichtig: Besprechen Sie sich vorher mit Ihren Nachbarn, um den nachbarschaftlichen Frieden zu erhalten.