Bei mygardenhome finden Sie Gartenhäuser mit verschiedenen Dachformen. Ob Pultdach, Satteldach oder Walmdach - für jeden Geschmack und Design-Anspruch bietet mygardenhome das ideale Gartenhaus. Wünschen Sie sich ein schlichtes Pultdach, ein traditionelles Satteldach oder doch ein etwas ausgefalleneres Walmdach?

Schauen Sie sich jetzt bei mygardenhome um und informieren Sie sich über die verschiedenen Dachformen für Gartenhäuser.

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Ein Gartenhaus oder Geräteschuppen können Sie ohne Baugenehmigung direkt an die Grenze Ihres Grundstücks bauen, wenn die Wandhöhe maximal drei Meter sowie die Seitenlänge des Gebäudes maximal neun Meter je Grenze beträgt.

Beachten Sie aber auch hierbei örtliche Vorschriften, die von der Regelung abweichen können, und besprechen Sie den Bau sicherheitshalber frühzeitig mit Ihren Nachbarn.

Die Antwort hängt von den Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie u. a. vom entsprechenden Bebauungsplan ab. Während Sie in Bayern ein Gerätehaus mit einer Größe von maximal 75 Kubikmetern errichten können, sind in Berlin maximal 10 Quadratmeter als Grundfläche erlaubt.

Generell gilt: Halten Sie die Vorgaben zur Bauordnung und Grenzbebauung sowie alle erforderlichen Abstände ein, können Sie mindestens einen einstöckigen Geräteschuppen mit einer Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung errichten.

Wichtig: Besprechen Sie sich vorher mit Ihren Nachbarn, um den nachbarschaftlichen Frieden zu erhalten.

Fichte, Lärche, Kiefer und Douglasie eignen sich am besten. Kiefer, Fichte und Lärche zählen zu den Weichhölzern, wachsen schnell und sind daher preiswert.

Sollte das Budget nicht so eine große Rolle spielen, können Sie auch gerne Harthölzer verwenden wie Douglasie, Buche oder Eiche. Diese sind beispielsweise robuster und wesentlich beständiger als Kiefer, Fichte und Lärche.

Während ein Gartenhaus eine eher größere Anschaffung ist, sind Geräteschuppen die deutlich günstigere Variante. Je nach Größe und Material liegen die Preise zwischen etwa 100 bis 3000 Euro. Wobei letztere Gerätehäuser sehr viel Platz und Stauraum bieten.

Fragen Sie sich vor dem Kauf eines Gartenhauses, wozu Sie dieses hauptsächlich nutzen werden. Wenn es vornehmlich der Lagerung von Werkzeugen, Gartengeräten oder Outdoorartikeln dient, empfiehlt sich eher der Kauf eines Gerätehauses.

Ob eine Baugenehmigung für unsere Artikel erforderlich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt u. a. vom jeweiligen Bebauungsplan ab.

Bitte sprechen Sie zur Sicherheit mit Ihrer örtlichen Baubehörde, um zu erfahren, ab wann Sie einen Bauantrag stellen müssen.

Achten Sie immer auf den richtigen Holzschutz, zum einen gibt es den konstruktiven und zum anderen den chemischen Holzschutz.

Zum konstruktiven Holzschutz zählen:

  • Große Dachüberstände
  • Eine Absperrbahn zwischen Gartenhaus und Fundament verhindert aufsteigende Feuchtigkeit.
  • Ein Kiesstreifen rund um das Gerätehaus bricht die Regentropfen. Sollte das Wasser ungebrochen vom Boden auf das Holz spritzen, wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass mit dem Wasser auch Schmutz am Holz haften bleibt. Damit wird die Imprägnierung des Holzes an diesen Stellen angegriffen.

Zum anderen gibt es den chemischen Holzschutz, wozu die Imprägnierung und Lasierung zählen.

TIPP: Achten Sie darauf, dass die Imprägnierung Bläueschutz und einen Schutz gegen Insekten und Pilzbefall enthält, damit Ihr Gerätehaus nicht von den Parasiten angegriffen wird.

Unter Fachmännern sagt man, der Schutzanstrich sollte ca. alle 2 Jahre erneuert werden.

Wenn die alte Schutzschicht bereits komplett abgetragen sein sollte, lohnt es sich alles einmal abzuschleifen und mit der Grundierung den Holzschutz wieder neu aufzutragen.

Sollten Sie Ihr Gartenhaus unbehandelt der Witterung aussetzen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Gartenhaus die Form verliert, schimmelt, aufquillt und sich die Farbe unschön verändert.

Wenn Sie das Gartenhaus oder den Geräteschuppen direkt an die Grundstücksgrenze setzen möchten, darf das Gebäude nicht höher als drei Meter und nicht länger als neun Meter je Grenze lang sein. Bei davon abweichenden Abmessungen benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Beachten Sie generell die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes sowie ggf. der örtlichen Gemeinde.

Je nach Untergrund und Hausgröße ist eine Betonplatte, ein Streifenfundament oder ein Punktfundament erforderlich.

Das Plattenfundament und das Streifenfundament sind mit ca. 30 € pro Quadratmeter die teurere Variante, da Sie dafür am meisten Material benötigen.