Bodentrampolin Dynamic Groundlevel rechteckig | Schwarz | 244x427 cm

Artikelnummer: DTG10.82.84.00
  • Stabiler Stahlrahmen
  • Rostfrei & witterungsbeständig
  • Inkl. Fußschutzsystem & Sicherheitsplatten
  • Extralange Sprungfedern für mehr Sprungkraft
  • Max. Traglast 130 kg
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Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Konische Federn haben eine kegelartige Form, beim Eindrücken der Feder komprimieren sich die Windungen, und die Feder behält ihre Kraft, weil die Durchmesser unterschiedlich sind. Mit einer konischen Trampolinfeder wird die Sprungkraft gleichmäßiger verteilt, und hat somit positive Auswirkungen auf die Sprungkraft. Doppelkonische Federn werden auch Tonnenfedern genannt, und erinnern von der Form an ein langgezogenes Oval – wie zwei aneinandergesetzte, konische Federn. Es handelt sich um besonders hochwertige Sprungfedern, die Ihrem Trampolin eine sehr hohe Sprungkraft und Haltbarkeit verleihen.
Ob Sie ein Trampolin im Garten aufstellen dürfen, hängt vom Eigentums- oder Mietverhältnis ab. Als Eigentümer können Sie darüber frei bestimmen. Sind Sie jedoch Mieter, muss vor der Anschaffung mit dem Vermieter abgestimmt werden, ob ein Trampolin im Garten erwünscht ist.
Je nach Größe muss das Erdreich für das Bodentrampolin, oder Ingroundtrampolin, zwischen 60 und 90 cm tief ausgehoben werden.

In den letzten Jahren haben stürmische Wetterlagen merklich zugenommen. Was es im Ernstfall bedeuten kann, wenn Ihr Trampolin unbefestigt auf dem Boden steht, können Sie sich sicher vorstellen. Um zu verhindern, dass Ihr Trampolin im Falle eines Sturms zum unkontrollierten, gefährlichen Flugobjekt wird, sollten Sie folgendes beachten:

  • Befestigen Sie den Rahmen Ihres Trampolins mit mindestens 4 Erdankern am Boden.
  • Alternativ stehen Ihnen auch sogenannte Beschwerungs- oder Ballastsäcke zur Verfügung. Diese werden mit Wasser oder Sand befüllt und auf die Standbeine des Gartentrampolins gelegt.
  • Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie Bodenverankerung und Ballastsäcke miteinander kombinieren.
  • Wählen Sie einen windgeschützten Standort aus.
  • Bei Sturmwarnungen sollten Sie das Trampolin grundsätzlich abbauen.
Trampoline werden den Sportgeräten zugeordnet, und sind somit eigentlich über die Hausratversicherung abgesichert. Hier gilt zu beachten, was in Ihrem Versicherungsvertrag fixiert ist. Es ist möglich, dass der Versicherungsschutz erlischt, weil das Sportgerät draußen steht, und somit unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt ist. Ihr Versicherungsmakler kann Ihnen diese Frage zuverlässig beantworten. Wichtig: Ihr Trampolin muss sturmfest am Boden befestigt sein. Ist dem nicht so, entfällt im Falle eines Sturmschadens der Versicherungsschutz für Ihr Trampolin, oder für Schäden, die durch Ihr herumfliegendes Trampolin verursacht wurden.

Die Antwort hierzu lautet: Nein! Auch wenn der Abbau des Trampolins durchaus mit ein paar Handgriffen verbunden ist, sollten Sie das Trampolin aus nachfolgenden Gründen im Winter abbauen:

  • Sprungfedern, Sprungtuch, Sicherheitsnetz und Füße leiden unter zu frostigen Temperaturen oder Schneelast.
  • Materialien mit hohem Kunststoffanteil können porös werden und Metallteile sind der Korrosion ausgesetzt.
  • Durch den Abbau haben Sie die Möglichkeit, alle Teile auf Herz und Nieren zu prüfen. Nur so können Sie feststellen, ob das Trampolin auch in der kommenden Saison wieder aufgebaut werden kann.